{"Signatur": "AG_BV_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2025-06-25", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_BV_001_EBVU-24-129_2025-06-25.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/11429", "Checksum": "ffa134a303f733bb7010919a14b20881"}, "Scrapedate": "2026-05-08", "Scrapetime": "02:42:15", "Num": ["EBVU 24.129"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt 25.06.2025 EBVU 24.129"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt 25.06.2025 EBVU 24.129"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt 25.06.2025 EBVU 24.129"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bewilligungspflicht, Besitzstand, geringf\u00fcgige Projekt\u00e4nderung, rechtliches Geh\u00f6r\r\n\u2013 Umbauten an einem bestehenden Wintergarten, mit denen dieser beinahe vollst\u00e4ndig entfernt und in optisch ge\u00e4nderter, verbesserter Form mit einer um ca. 40 cm h\u00f6heren Fassadenh\u00f6he wieder aufgebaut wurde, sind bewilligungspflichtig. (Erw. 4)\r\n\u2013 Die Duldung einer widerrechtlichen Baute f\u00fchrt nicht dazu, dass diese rechtm\u00e4ssig wird und einen erweiterten Bestandesschutz geniesst. Es sind nur untergeordnete Unterhaltsmassnahmen in eng begrenztem Rahmen zul\u00e4ssig, keine Erneuerungen im eigentlichen Sinn. (Erw. 5)\r\n\u2013 \u00a7 52 BauV schafft keine zus\u00e4tzliche Verfahrensart f\u00fcr geringf\u00fcgige Bauvorhaben unter der Schwelle des vereinfachten Verfahrens. Diese Bestimmung erm\u00f6glicht einzig, geringf\u00fcgige \u00c4nderungen, die sich im Rahmen der Ausf\u00fchrung von bewilligten Bauvorhaben ergeben, formlos mit Vermerk in den Pl\u00e4nen zu genehmigen. (Erw. 5.2.2)\r\n\u2013 Vor Einleitung eines Verwaltungsverfahrens bestehen keine Parteirechte. Der Bauherrschaft muss im Rahmen der Vorabkl\u00e4rung, ob sie zur Einreichung eines nachtr\u00e4glichen Baugesuchs aufzufordern ist, daher nicht das rechtliche Geh\u00f6r gew\u00e4hrt werden. (Erw. 6)"}], "ScrapyJob": "446973/34/2627", "Zeit UTC": "08.05.2026 02:42:15", "Checksum": "efb51e7d2b4d1e73c2ae8823ae250c8b"}