{"Signatur": "AG_BV_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2025-07-07", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_BV_001_EBVU-25-122_2025-07-07.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/11470", "Checksum": "7a1610f96ac13a76364a5846740aa835"}, "Scrapedate": "2026-05-08", "Scrapetime": "02:42:09", "Num": ["EBVU 25.122"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt 07.07.2025 EBVU 25.122"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt 07.07.2025 EBVU 25.122"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt 07.07.2025 EBVU 25.122"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Verwaltungsbeh\u00f6rden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Untergeschoss, Abgrabung, Ausn\u00fctzungsziffer\r\n\u2013 Abgrabungen i.S.v. \u00a7 23 Abs. 2 BauV sind Absenkungen des gestalteten Terrains unter das Niveau des massgebenden Terrains. Dabei werden nicht nur Abgrabungen direkt an der Fassade als Abgrabungen i.S.v. \u00a7 23 Abs. 2 BauV qualifiziert, sondern auch solche in einem gewissen Abstand vor der Fassade. Masssgebend ist dabei der optisch wahrnehmbare Eindruck des Geb\u00e4udes, also der visuelle Eindruck, in welchem Ausmass das Untergeschoss in Erscheinung tritt (Erw. 3.3.1).\r\n\u2013 Das zul\u00e4ssige Mass i.S.v. \u00a7 20 Abs. 1 BauV (Ziff. 2.5 IVHB) wird in der Fassadenflucht zwischen dem massgebenden Terrain und dem h\u00f6chsten Punkt der Unterniveaubaute gemessen. Verf\u00fcgt die Unterniveaubaute \u00fcber Br\u00fcstungen, sind diese f\u00fcr die H\u00f6henmessung massgebend, sofern es sich dabei nicht um f\u00fcr die Erschliessung erforderliche Absturzsicherungen handelt. Andernfalls erfolgt die Messung bis Oberkante des fertigen Bodens, worunter die fertige Konstruktion des Geb\u00e4udeteils unter Einschluss des Bodenbelags verstanden wird. Bei einer Terrasse kann das etwa der Plattenboden sein (Erw. 3.3.3).\r\n\u2013 Dach-, Attika- und Untergeschosse k\u00f6nnen in der BNO in ihrer Gesamtheit von der Anrechenbarkeit an die Ausn\u00fctzungsziffer ausgenommen werden. \u00a7 32 Abs. 3 Satz 1 BauV gew\u00e4hrt diese M\u00f6glichkeit nicht nur f\u00fcr einzelne R\u00e4ume (Erw. 4)."}], "ScrapyJob": "446973/34/2627", "Zeit UTC": "08.05.2026 02:42:09", "Checksum": "b449c0345f8a8a7ef7a1253a1a5aed04"}