IV. Strafrecht
19 Art. 251 StGB, Urkundenqualität.
Einem Eintrag im Service-Heft eines Autos kommt keine allgemein gül-
tige objektive Garantie für die Richtigkeit des darin genannten Kilome-
terstandes zu. Der Umstand, dass im Geschäftsverkehr allgemein auf sol-
che Einträge abgestellt wird, genügt nicht für die Urkundenqualität. Ein
Garagist, der einen Eintrag des Kilometerstandes im Service-Heft vor-
nimmt, hat für derartige Bestätigungen keine garantenähnliche Stellung,
die für eine erhöhte Glaubwürdigkeit sprechen würde.
Aus dem Entscheid des Obergerichts, 2. Strafkammer, vom 28. Januar 2000
in Sachen StA gegen B. R.