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10 Art. 12 lit. c BGFA; Interessenkollision
Bei der Beratung im Rahmen der unentgeltlichen Rechtsauskunft kommt
es nicht zu einem Mandatsabschluss. Findet keine Ermittlung des voll-
ständigen Sachverhalts und keine eingehende Rechtsüberprüfung statt,
ist die Vertretung der Gegenpartei des ursprünglich Rat suchenden
Anzeigers durch den Büropartner der Auskunft erteilenden Anwältin
zulässig.
Entscheid der Anwaltskommission vom 30. Mai 2005 i.S. F.