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9 Art. 12 lit. c BGFA: Interessenkollision
Die anwaltliche Vertretung der Eltern eines anlässlich des Sportunter-
richts einer Volksschule verstorbenen Schülers im Strafverfahren gegen
die beschuldigten Lehrer ist, auch wenn der Rechtsanwalt Schulratspräsi-
dent des Bezirks dieser Schule ist, zulässig; der Anwalt war in seiner
Funktion als Schulratspräsident weder in den konkreten Fall involviert
noch musste er sich mit den diesen Sportunterricht betreffenden Fragen
befassen.
Entscheid der Anwaltskommission vom 23. September 2008 i.S. X.
(AVV.2007.46)