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85 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.
- Beschwerdeentscheide des Regierungsrats in Nutzungsplanungs-
sachen (§ 26 Abs. 1 BauG) können erst zusammen mit dem Genehmi-
gungsentscheid (§ 28 BauG) angefochten werden (§ 6 Abs. 1 ABauV).
Dies schliesst auch die direkte Anfechtung des Beschwerdeentscheids
beim Verwaltungsgericht gestützt auf § 53 VRPG aus.

Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 10. April 2001 in
Sachen R. AG und F. AG gegen Entscheid des Regierungsrats.