2002 Kantonale Steuern 185

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52 Überführung von Geschäfts- ins Privatvermögen (Privatentnahme).
- Aus der vom Steuerpflichtigen nicht als Überführung deklarierten
entgeltlichen Vermietung von grossen Teilen des Geschäftsvermögens
an eine Kollektivgesellschaft, an welcher der Steuerpflichtige
beteiligt ist, muss die Steuerbehörde nur dann zwingend auf eine
Überführung ins Privatvermögen schliessen, wenn eine Rückkehr
zur geschäftlichen Nutzung ebenso ausgeschlossen erscheint wie die
Annahme einer vorläufigen Regelung zur Überbrückung eines
Schwebezustands (vgl. auch AGVE 2000, S. 139 f.; 1995, S. 201 ff.;
1991, S. 247).
2002 Verwaltungsgericht 186

Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 11. Februar 2002 in
Sachen Erben R.W. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Publiziert in
StE 2003, B 23.2 Nr. 26.