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53 Vermögenssteuer. Bewertung des Vermögens im interkantonalen Verhält-
nis.
- Jeder Kanton setzt das steuerbare Gesamtvermögen (und Gesamt-
einkommen) nach Massgabe seines eigenen Steuerrechts fest; dies gilt
für die Bemessung sämtlicher Vermögensteile (Erw. 3).
- Das Verrechnungssteuerguthaben ist ein steuerbarer Vermögens-
wert. Fälligkeit der Verrechnungssteuerrückforderung (Erw. 4).
- Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert (Erw. 5).

Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 6. Mai 2002 in Sachen
R.R. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Zur Publikation vorgesehen in
StE 2003.