[...]
18 Beschwerdelegitimation. Grundbuchabgaben.
- Kein schutzwürdiges Interesse - als Voraussetzung der Beschwerde-
legitimation -, soweit es lediglich um die theoretische Klärung einer
Rechtsfrage geht.
- Richtiges Vorgehen, wenn eine Befreiung von der Abgabe zufolge
Arrondierung (§ 2 Abs. 1 GBAG) beansprucht wird.
- Kostenverlegung, wenn wesentliche Vorbringen erst verspätet (im
Beschwerdeverfahren) erfolgen.
vgl. AGVE 2007 49 214