[...]
77 Verkehrsanordnungen gemäss Art. 3 Abs. 4 SVG; Zuständigkeit des
Regierungsrates und des Bundesrates bei Teilfahrverboten.
- § 52 Ziff. 19 VRPG ist nicht anwendbar in jenen Fällen, in welchen
einer Partei die Beschwerdebefugnis in einem Rechtmittelverfahren
vor einer sachlich und funktional zuständigen Bundesbehörden fehlt.
Vgl. AGVE 2000, S. 115, Nr. 32