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83 Nichtigkeit einer fehlerhaften Verfügung? Rechtliches Gehör.
- Nichtigkeit beim Zusammentreffen mehrerer inhaltlicher und ver-
fahrensmässiger Fehler, zumal wenn zweifelhaft ist, ob die Behörde
gutgläubig gehandelt hat (Erw. 2, 3).
- Handlungen des Gemeindesteueramts sind der Gemeindesteuerkom-
mission zuzurechnen; Fehler im Veranlagungsverfahren sind gesamt-
haft zu bewerten (Erw. 3/a).
- Die beabsichtigte Veranlagung aufgrund einer Vermögensvergleichs-
rechnung ist dem Steuerpflichtigen zuvor bekannt zu geben
(Erw. 3/b).

Vgl. AGVE 2000, S. 159, Nr. 42