[...]

107 Vorsorglicher Führerausweisentzug; Gutachterkosten; Kostenvorschuss.
- Der vorsorgliche Sicherungsentzug ist ein Zwischenentscheid, welcher
mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden kann
(Erw. I/1/b/bb).
- Der vorsorgliche Sicherungsentzug kann nicht losgelöst vom
eigentlichen Entzugsverfahren verfügt werden. Es muss ein Endent-
scheid folgen (Erw. II/2/a).
- Im Entzugsverfahren stellen Gutachterkosten Verfahrenskosten dar
(Erw. II/2/b).
- Auf das Begehren um Fortsetzung des Verfahrens betreffend
Sicherungsentzug ist auch dann einzutreten, wenn der vorsorgliche
Führerausweisentzug in Rechtskraft erwachsen ist (Erw. II/2/c).
- Keine Kostenvorschusspflicht für Gutachterkosten bei Gewährung
der unentgeltlichen Rechtspflege (Erw. II/3/a).
- Zulässigkeit der Androhung von Säumnisfolgen bei Verweigerung der
Bezahlung des Kostenvorschusses (Erw. II/3/b).
- In besonderen Fällen, bei denen eine Begutachtung unumgänglich
erscheint, der Betroffene jedoch die Leistung des Kostenvorschusses
verweigert, kann das Gutachten unter Verzicht auf einen Kostenvor-
schuss in Auftrag gegeben werden (Erw. II/3/c).
- Das Kriterium der Nichtaussichtslosigkeit ist im nichtstreitigen
Sicherungsentzugsverfahren erfüllt, wenn im Zeitpunkt der
Einreichung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege noch offen
ist, ob das Verfahren auch wirklich zu einem Entzug führen wird
(Erw. II/5/c/bb).

vgl. AGVE 2002 41 143