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51 Abzugsfähigkeit von BVG-Einlagen (§ 26 Abs. 1 StG). Steuerumgehung.
- Kapitaleinlagen zum Einkauf von Lohnaufbesserungen oder zusätz-
licher Beitragsjahre sind grundsätzlich ohne Beschränkung abzieh-
bar, soweit sie reglementarisch vorgesehen und angemessen sind.
Dies gilt selbst dann, wenn die Einlage nur rund 1 Jahr vor dem re-
glementarischen Schlussalter erfolgte und die BVG-Leistung in Ka-
pitalform bezogen wurde.
- Keine Steuerumgehung, falls die Kapitaleinlage mit einem ausrei-
chenden wirtschaftlichen Vorteil verknüpft ist.
Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 19. Dezember 2002 in
Sachen KStA gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Zur Publikation vor-
gesehen in StE 2003.