2002 Submissionen 295

IX. Submissionen

73 Zertifizierung.
- Der Verzicht der Vergabestelle, in der Ausschreibung nach einer Qua-
litätszertifizierung zu fragen bzw. eine vorhandene Zertifizierung im
Sinne einer Besserbewertung zu berücksichtigen, lässt sich nicht be-
anstanden. Aus einer Zertifizierung lässt sich nicht zwangsläufig ein
unmittelbarer Qualitätsvorsprung gegenüber nichtzertifizierten Un-
ternehmen ableiten.

Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 8. Januar 2002 in Sa-
chen R. AG gegen Gemeinderat Küttigen.

Aus den Erwägungen

4. b) Die Beschwerdeführerin bemängelt, dass bei der Bewer-
tung des Zuschlagskriteriums "Qualität und Referenzen" ihre Be-
triebszertifizierung nach ISO Standards 9001 und 14001 überhaupt
keine Würdigung gefunden habe. Es stelle sich die Frage nach dem
Sinn solcher Zertifizierungen. Die Beschwerdeführerin hat - wie die
meisten Anbieter - beim Kriterium "Qualität und Referenzen" die
Maximalpunktzahl erhalten. Sie ist - soweit ersichtlich - die einzige
Anbieterin, die eine QS-Zertifizierung nachgewiesen hat. Sinnge-
mäss macht sie geltend, diese Tatsache hätte bei der Bewertung zu
ihren Gunsten berücksichtigt werden müssen, indem die nicht zertifi-
zierten Konkurrentinnen beim Kriterium "Qualität und Referenzen"
nicht das Punktemaximum hätten bekommen dürfen.
Der Verzicht der Vergabestelle, in der Ausschreibung nach einer
QS-Zertifizierung zu fragen bzw. eine vorhandene Zertifizierung im
Sinne einer Besserbewertung zu berücksichtigen, lässt sich nicht
beanstanden. Das Verwaltungsgericht hat mehrfach festgehalten, aus
einer Qualitätszertifizierung lasse sich nicht zwangsläufig ein un-
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mittelbarer Qualitätsvorsprung gegenüber nichtzertifizierten Unter-
nehmungen ableiten; die Zertifizierung sei lediglich ein Indiz für
Qualität, nicht mehr; ebensogut könne z.B. auch eine Referenzliste
Auskunft über die Qualifikation einer Unternehmung geben. Die
Qualität könne sich also auch aufgrund anderer Kriterien als der
Zertifizierung ergeben (vgl. VGE III/87 vom 14. Oktober 1997 in
Sachen ARGE St. [BE.1997.00189], S. 6 f.; III/47 vom 16. April
1999 [BE.1999.00055] in Sachen C.H., S. 12; III/14 vom 7. Februar
2001 [BE.2000.00405] in Sachen St. AG, S. 10). Der Nutzen der
Qualitätsmanagementsysteme ist überdies auch nicht unbestritten
(vgl. Peter Gauch / Hubert Stöckli, Vergabethesen 1999, Thesen zum
neuen Vergaberecht des Bundes, Freiburg 1999, S. 20 f.). Es liegt
letztlich weitestgehend im Ermessen der Vergabestelle, ob sie bei der
Qualitätsbeurteilung derartige Zertifikate berücksichtigen und wel-
ches Gewicht sie ihnen dabei zumessen will. Bei der Qualitätsbeur-
teilung handelt es sich generell über weite Teile um einen Wertungs-
bzw. Ermessensentscheid der Vergabebehörde. Im vorliegenden Fall
liegt klarerweise keine rechtsfehlerhafte Ermessensausübung der
Vergabestelle vor.