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36 Grundstückgewinnsteuer. Zeitpunkt des Zufliessens des Verkaufserlöses.
- Auch beim freiwilligen Stehenlassen gilt der Erlös als erzielt, nicht
aber, wenn der Käufer objektiv zahlungsunfähig (oder -unwillig) war.

Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 26. Feb-
ruar 2003 in Sachen D.S. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts.
Zur Publikation vorgesehen in StE 2004.