83 Zuständigkeit Verwaltungsgericht. Aufschiebende Wirkung (§ 44 Abs. 1
VRPG).
- Gegen die Sicherstellungsverfügung für Steuern kann Rekurs und
Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden.
- Die aufschiebende Wirkung dieser Rechtsmittel ist ausgeschlossen.

vgl. AGVE 2003 38 125