[...]

35 Verständigung (Vergleich) im Veranlagungsverfahren.
- (Beschränkte) Zulässigkeit der Verständigung.
- Obwohl die Anfechtung mit Rechtsmitteln zulässig bleibt, entspricht
es dem Sinn der Verständigung, dass sie beidseitig verbindlich sein
soll. Die Verbindlichkeit kann sich namentlich aus dem Grundsatz von
Treu und Glauben ergeben.

Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 25. August 2004 in
Sachen U.S. gegen Steuerrekursgericht. Zur Publikation vorgesehen in StE
2005.