[...]
39 Ausserordentliche Einkünfte (§ 263 Abs. 2 StG).
- Dividenden gelten namentlich dann als ausserordentlich, wenn es sich
um Substanzdividenden handelt oder wenn als Folge einer geänderten
Dividendenpolitik aus dem laufenden Gewinn höhere Dividenden
ausgeschüttet werden als zuvor.
Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 16. Dezember 2004 in
Sachen H.F. gegen Steuerrekursgericht. Zur Publikation vorgesehen in StE
2005.