[...]

72 Untersuchungsgrundsatz; öffentliche Ausschreibung; Bereinigung der
Angebote.
- Das Verwaltungsgericht ist dem Untersuchungsgrundsatz verpflichtet
(§ 20 VRPG); angesichts des beschränkten Akteneinsichtsrechts hat es
die vom Beschwerdeführer erhobenen Rügen gegen die Begründung
der Vergabestelle für die Nichtberücksichtigung des Angebots
umfassend zu überprüfen (Erw. I/4).
- Folgen einer unterbliebenen Ausschreibung des Auftrags im
kantonalen Amtsblatt (Erw. II/2).
- Unzulässige Bereinigung eines Angebots (Erw. II/3/d, e).

vgl. AGVE 2004 57 233