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27 Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen (§ 44 StG; Art. 11
Abs. 2 StHG).
- Zusprechung einer IV-Rente, verbunden mit Nachzahlung der bereits
verfallenen Rentenbetreffnisse. Nachzahlung als Kapitalabfindung
für wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 44 StG. Für die Er-
mittlung des Steuersatzes im Jahr der Nachzahlung sind die im glei-
chen Jahr noch folgenden monatlichen Rentenzahlungen in die Um-
rechnung der Nachzahlung einzubeziehen.

Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 24. Februar 2005 in
Sachen KStA gegen Steuerrekursgericht und A.K. Publiziert in StE 2005, B
29.2 Nr. 10.