2006 Verwaltungsgericht 112

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24 Geschäfts-/Privatvermögen.
- Beteiligung (Aktienzeichnung, Darlehensgewährung) des Inhabers
einer Einzelfirma, zwecks Diversifikation, an einer AG mit völlig an-
derem Tätigkeitsbereich. Auch in einem solchen Fall ist Geschäfts-
vermögen nicht von vornherein ausgeschlossen; vielmehr hängt die
Zuordnung der Beteiligung zum Geschäfts- oder Privatvermögen
auch hier von der Gesamtheit der objektiv feststellbaren tatsächli-
chen Verhältnisse ab.
- Geringe Bedeutung der buchhalterischen Behandlung als Geschäfts-
vermögen, wenn im Zeitpunkt der Einbuchung der Verlust bereits
absehbar oder sogar eingetreten ist.
2006 Kantonale Steuern 113

Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 19. Dezember 2006 in
Sachen R.W. gegen Steuerrekursgericht. Publikation in StE 2007 vorgesehen.