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24 Ausschaffungshaft; Haftentlassungsgesuch; Haftverlängerung gestützt
auf neuen Haftgrund
Es ist nicht zu beanstanden, wenn das MIKA anlässlich einer Verhand-
lung betreffend Haftentlassung auf einen neuen Haftgrund abstellt und
bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Haftverlänge-
rung beantragt (Erw. 3.3.).
Aus dem Entscheid des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer,
vom 20. März 2013 in Sachen A. gegen das Amt für Migration und Integration
(WPR.2013.45).