XV. Verwaltungsrechtspflege
54 Vorsorglicher Sicherungsentzug
Kostenregelung bei Gegenstandslosigkeit eines Verfahrens betreffend
vorsorglicher Sicherungsentzug des Führerausweises (Präzisierung von
AGVE 2009, S. 280 ff.)
Beschluss des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 18. Dezember 2013 in
Sachen St. J. gegen den Entscheid des Departements Volkswirtschaft und
Inneres (WBE.2013.475).
Aus den Erwägungen
5.2.
Das Verwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung bezüglich
Kostenverteilung bei Gegenstandslosigkeit eines Verfahrens betref-
fend vorsorglicher Sicherungsentzug festgehalten, dass sachgerecht
darauf abzustellen ist, wer das Verwaltungs- und Beschwerdeverfah-
ren veranlasst hat (summarische Prüfung), und in welchem Stadium
(vor welcher Instanz) das Verfahren gegenstandslos geworden ist,
wobei sich für das Verfahren vor dieser Instanz eine pauschale
Kostenaufteilung aufdrängt, während der Kostenentscheid der Vorin-
stanz nicht zu korrigieren ist. Beim vorsorglichen Sicherungsentzug
wird die Gegenstandslosigkeit des Verfahrens nämlich regelmässig
dadurch verursacht, dass die angeordnete Abklärung der Fahrtaug-
lichkeit als Voraussetzung für den Hauptentscheid durchgeführt wor-
den ist, und die Verwaltungsbehörde den definitiven Entscheid über
den Sicherungsentzug zu fällen hat (AGVE 2009, S. 280). Diese pau-
schale Kostenaufteilung gemäss der zitierten verwaltungsgerichtli-
chen Rechtsprechung ist insofern zu korrigieren, als dass im Ergeb-
nis die Auferlegung der halben Verfahrenskosten an den Beschwer-
deführer und aufgrund der Verrechungspraxis entgegen AGVE 2009,
S. 280 ff. das Wettschlagen der Parteikosten zu erfolgen hat
(AGVE 2009, S. 279).