52 Ausstand
- Für die Mitglieder beratender Kommissionen gelten die Ausstands-
regeln des VRPG. Sie wirken an der Vorbereitung des Entscheids mit
und fallen somit unter den Anwendungsbereich von § 16 VRPG.
- Anwendungsfall: Im Unterschutzstellungsverfahren von Baudenk-
mälern gemäss § 27 VKG darf der Bauberater der Gesuchstellerin
nicht gleichzeitig in der Kommission für Denkmalpflege und
Archäologie mitwirken.
Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 16. August 2016 in
Sachen Einwohnergemeinde A. gegen Regierungsrat (WBE.2015.427).