Helsana+: Datenbeschaffung bei der Grundversicherung war rechtswidrig

29.03.2019 - Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom 19. März 2019: Die Helsana Zusatzversicherungen AG hat sich Personendaten für das Bonusprogramm Helsana+ rechtswidrig bei den Grundversicherern beschafft. Die übrigen Datenbearbeitungen sind laut Gerichtsurteil zulässig, weil kein Verstoss gegen eine persönlichkeitsschützende Bestimmung vorliegt.

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Letzte Änderung 21.11.2023

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Medienmitteilung des EDÖB

Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

Urteil A3548/2018