Bern, 04.06.2024 - Die Bundesämter fedpol und BAZG sowie das Unternehmen Xplain haben per Ende Mai 2024 die Empfehlungen des EDÖB im Zusammenhang mit dem Ransomware-Vorfall bei Xplain vollumfänglich angenommen. Der EDÖB hatte im zweiten Semester 2023 drei Untersuchungen eröffnet und am 1. Mai 2024 zu jeder Untersuchung einen Schlussbericht mit datenschutzrechtlichen Empfehlungen publiziert (s. Medienmitteilung vom 01.05.2024), die das fedpol, das BAZG und Xplain nun angenommen haben. Die Bundesverwaltung und deren private Auftragsbearbeiter sind angehalten, ihre Zusammenarbeit in Bezug auf die Erkenntnisse der drei Untersuchungen zu überprüfen. Der EDÖB behält sich vor, in der ganzen Bundesverwaltung diesbezügliche Kontrollen durchzuführen.
Beim Betrieb und der Weiterentwicklung ihrer digitalen Applikationen arbeitet die Bundesverwaltung mit privaten Unternehmen zusammen, in deren Zug die Bearbeitung von Personendaten übertragen wird. Die aufsichtsrechtliche Aufarbeitung des Ransomware-Vorfalls bei Xplain zeigt exemplarisch die hohen Risken und Schadenspotenziale auf, die mit solchen Datenübertragungen einhergehen. Nach Annahme der Empfehlungen durch die Parteien stehen die Bundesverwaltung und ihre privaten Auftragsbearbeiter in ihrer Gesamtheit in der Pflicht, diese hohen Risiken zu analysieren und rechtzeitig durch angemessene Massnahmen auf ein vertretbares Mass zu senken.
Gemäss den Erkenntnissen der drei Untersuchungen haben sie dabei folgende zentralen Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung des Bundes zu beachten:
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