Bern, 08.08.2007 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) fordert das Bundesamt für Verkehr auf, verbindliche Grenzwerte für Drogen- und Alkoholtests bei den Angestellten der öffentlichen Verkehrsbetriebe zu erlassen. Die SBB hatten sich nicht als zuständig erachtet, eine entsprechende Empfehlung des EDÖB umzusetzen.
Am 25. Mai 2007 empfahl der EDÖB den SBB, Grenzwerte für Drogen- und Alkoholtests zu definieren, welche sich an der Verkehrssicherheit orientieren. Zudem seien keine Daten der Mitarbeiter zu bearbeiten, wenn diese Grenzwerte unterschritten werden. Namentlich dürften Daten zum Drogenkonsum der Angestellten während der Freizeit nicht bearbeitet werden, wenn die Verkehrssicherheit der SBB nicht mehr tangiert sei.
Die SBB wollten diese Empfehlung nicht umsetzen mit der Begründung, die Festlegung von Grenzwerten für Alkohol sei nicht ihre Sache, sondern müsse von der zuständigen Behörde vorgenommen werden. Mit Bezug auf Drogentest sind die SBB der Auffassung, dass diesbezüglich Grenzwerte wenig praktikabel seien, weil die Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit im Einzelfall nicht nachzuweisen seien.
Der EDÖB hält mit aller Deutlichkeit fest, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit sowohl Alkoholtests als auch die Kontrolle von anderen Drogen dringend geboten ist, obwohl die gesetzlichen Grundlagen derzeit nicht ausreichen. Gerade deshalb kritisiert er die fehlende Regelung von klaren Grenzwerten. Diese müssen sich an der Verkehrssicherheit orientieren und für alle Substanzen gelten, welche die Verkehrssicherheit tangieren können. Damit kann das Risiko von willkürlichen Beurteilungen reduziert werden.
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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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