Bern, 14.09.2009 - Nach eingehender Prüfung des Internet-Tools Street View kommt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür zum Schluss, dass dem Schutz der Privatsphäre trotz zusätzlicher Massnahmen von Seiten des Anbieters Google, Inc. nicht in allen Fällen Genüge getan wird. Aus diesem Grund richtet er mehrere Empfehlungen an Google, Inc. Die Firma hat 30 Tage Zeit, Stellung zu nehmen.
Seit der Aufschaltung des Online-Dienstes Google Street View Mitte August sind sowohl beim EDÖB wie auch bei Google Switzerland selber zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung auf mangelhafte oder fehlende Unkenntlichmachung von Gesichtern oder Nummernschildern eingegangen. Getreu vorgängig kommunizierter Auflagen bietet Google zwar den betroffenen Personen eine einfache Möglichkeit an, mangelhafte Unkenntlichmachung oder Löschungsbegehren zu melden. Diese Zuschriften werden auch speditiv erledigt. Zudem gab die Firma auf Verlangen des EDÖB vorgängig bekannt, wo Aufnahmen geplant waren.
Der EDÖB hält fest, dass es zum Schutz der Privatsphäre eine vollständige Anonymisierung von Gesichtern und Autokennzeichen braucht. Er fordert daher in seiner Empfehlung vom 11. September 2009, dass Google
Der EDÖB nimmt überdies die Zusicherung von Google, Inc. zur Kenntnis, in den nächsten Wochen zuhanden der eidgenössischen und der europäischen Datenschutzbehörden Vorschläge zur Löschung der Rohdaten zu unterbreiten.
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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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