Privatsphäre und Datenschutz am Arbeitsplatz – unser gutes Recht

Bern / Lausanne, 28.01.2013 - Anlässlich des siebten Datenschutztags gibt der EDÖB heute Montag eine Broschüre zum Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz heraus. Zugleich wird an einer Veranstaltung bei Lausanne die neue Version des Online-Diensts «Think Data» präsentiert, der Behörden und Unternehmen in Datenschutz- und Transparenzfragen Hilfestellung leistet.

Die Privatsphäre eines Menschen ist ein hohes Gut und geniesst einen besonderen Schutz. Das gilt natürlich auch am Arbeitsplatz und muss vom Arbeitgeber respektiert werden. Wie in der kleinen illustrierten Broschüre «Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz – mein gutes Recht» erläutert wird, findet die Privatsphäre der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers andererseits dort ihre Grenzen, wo sie mit den Geschäftsinteressen des Arbeitgebers oder mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Auch erfährt man in dem als Einführung gedachten Werk was Arbeitgeber beim Einsatz von Videoüberwachung zu beachten haben, wie bei auffälligem Surfverhalten der Angestellten vorzugehen ist oder dass bei der Recherche nach Stellenbewerbern nur öffentliche zugängliche Quellen konsultiert werden dürfen. Die Broschüre steht allen Interessierten auf der Website www.derbeauftragte.ch zum kostenlosen Download zur Verfügung.


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Feldeggweg 1
3003 Bern


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Herausgeber

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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