Das Datenschutzgesetz in Zahlen

Zwischenbilanz in Zahlen (Stichtag: 05.11.2024)

Weiterführende Informationen

18.11.2024 – Am 01.09.2023 ist das neue Datenschutzgesetz vom 25. September 2020 (DSG) in Kraft getreten, mit welchem der Gesetzgeber einen verstärkten Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz bezweckte.

Mit dem neuen DSG wurden deshalb einerseits die Rechte der Betroffenen gestärkt und die Pflichten für die verantwortlichen Datenbearbeiter verschärft. Andrerseits wurde der EDÖB mit zusätzlichen Aufgaben und Befugnissen betraut. Auf der Webseite des EDÖB besteht die Möglichkeit Anzeigen von mutmasslichen Verstössen gegen das DSG zu erstatten. Der EDÖB betreibt zudem Meldeportale für Verantwortliche, die ihm eine Verletzung der Datensicherheit (Data Breaches)  oder die Ernennung eines Datenschutzberaters melden müssen. Diese Kanäle wurden seit Inkrafttreten des neuen DSG rege genutzt und haben zu zahlreichen Abklärungen geführt. 

Nachdem die Einführungsarbeiten des neuen Rechts (Publikation von Auslegungshilfen wie Merkblättern, Wegleitungen etc.) im ersten Quartal 2024 weitgehend abgeschlossen wurden, konnten sich die Datenschutzspezialistinnen und -spezialisten des EDÖB vermehrt für Aufsichtsaufgaben einsetzen, was sich in den Statistiken zu den nach dem neuen DSG durchgeführten Aufsichtshandlungen niedergeschlagen hat. Es wird dabei unterschieden zwischen:

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Letzte Änderung 19.11.2024

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Meldeportale

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