Covid-Zertifikat erfüllt zentrale Anliegen der Datenaufsicht

04.06.2021 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Medienkonferenz über die Schaffung und Einführung des Covid-19-Zertifikats informiert. Mit der Möglichkeit, Zertifikate auch in Papierform einzusetzen, und der Schaffung eines zusätzlichen datensparsamen QR-Codes für die Verwendung im Inland werden Kernanliegen der Datenschutzaufsicht erfüllt.

Im Rahmen seiner gesetzlichen Beratungspflicht hat der EDÖB die Bundesämter für Gesundheit (BAG) und für Informatik (BIT) in den letzten Wochen bei der rechtlichen und technischen Entwicklung des Covid-19-Zertifikats begleitet. Die Ämter haben die datenschutzrechtlichen Anliegen des Beauftragten grösstenteils umgesetzt. 

Vor dem Hintergrund, dass Informationen über Impfung, Test und Genesung Gesundheitsdaten darstellen, betrachtet der Beauftragte indessen mit einer gewissen Sorge, dass vor Einführung des Zertifikats während einer Übergangshase für Pilotveranstaltungen sogenannte «hinreichende Nachweise» akzeptiert werden sollen. Auch bedauert er, dass der datensparsame QR-Code der Bevölkerung erst in einer zweiten Phase zur Verfügung gestellt werden kann. Er wird darauf hinwirken, dass diese Übergangsregelungen von möglichst kurzer Dauer bleiben.