Rechtsprechung Luzern


Instanz:Aufsichtsbehörden und Kommissionen
Abteilung:Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte
Rechtsgebiet:Anwaltsrecht
Entscheiddatum:19.07.1994
Fallnummer:OG 1994 29
LGVE:1994 I Nr. 29
Leitsatz:§ 12 Abs. 1 AnwG. Ein Rechtsanwalt, der Gelder eines Klienten im eigenen Interesse und ohne genügende Absicherung geschäftlich einsetzt und nicht imstande ist, sie dem Klienten kurzfristig zur Verfügung zu stellen, verletzt mehrfach anwaltliches Standesrecht, selbst wenn der Klient ursprünglich mit dem Vorgehen des Anwalts einverstanden war. Handelt es sich dabei um risikobehaftete Geschäfte, so wiegt der Verstoss des Anwalts um so schwerer.

Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: