| Instanz: | Aufsichtsbehörden und Kommissionen |
|---|---|
| Abteilung: | Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte |
| Rechtsgebiet: | Anwaltsrecht |
| Entscheiddatum: | 06.03.1996 |
| Fallnummer: | OG 1996 37 |
| LGVE: | 1996 I Nr. 37 |
| Leitsatz: | § 12 Abs. 1 AnwG; Interessenkollision. Werden Anwalt wie Klient aufgrund des gleichen Sachverhaltes eines Deliktes bezichtigt, so ist in dem gegen sie gerichteten Strafverfahren jedenfalls im Hinblick auf die Strafzumessungsfrage eine Kollision ihrer Interessen anzunehmen. Diese verbietet dem Anwalt, gleichzeitig sowohl seinen Klienten als auch sich selber zu verteidigen, sogar wenn es vom Klienten ausdrücklich gewünscht wird. |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Entscheid: |