Rechtsprechung Luzern


Instanz:Justiz- und Sicherheitsdepartement
Abteilung:-
Rechtsgebiet:Ausländerrecht
Entscheiddatum:06.02.2013
Fallnummer:JSD 2013 4
LGVE:2013 VI Nr. 4
Gesetzesartikel:Art. 50 Abs. 1 AuG
Leitsatz:Die Integration nicht gemeinsamer Kinder spielt im Rahmen von Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG keine Rolle. Ausschlaggebend für die Voraussetzung der erfolgreichen Integration gemäss dieser Bestimmung ist einzig der Integrationsgrad des sich darauf berufenden Ehegatten.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: