Rechtsprechung Luzern


Instanz:Justiz- und Sicherheitsdepartement
Abteilung:-
Rechtsgebiet:Ausländerrecht
Entscheiddatum:21.05.2014
Fallnummer:JSD 2014 1
LGVE:2014 VI Nr. 1
Gesetzesartikel:Art. 34 Abs. 4 AuG; Art. 62 Abs. 1 lit. c VZAE
Leitsatz:Das Gesuch um Erteilung einer vorzeitigen Niederlassungsbewilligung einer sich noch in Erstausbildung (Studium) befindenden Person darf bei erfolgreicher Integration nicht einzig mit dem Argument der fehlenden finanziellen Unabhängigkeit abgewiesen werden, wenn die nach den Art. 276 ff. ZGB unterhaltspflichtigen Eltern über ein überdurchschnittliches Einkommen und Vermögen verfügen.
Rechtskraft:Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Entscheid: