{"Signatur": "LU_KG_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2019-10-29", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_001_1F-19-2_2019-10-29.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10768", "Checksum": "f5ebc1ba04f26787e7292490c128fcd3"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["1F 19 2"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht 1. Abteilung 29.10.2019 1F 19 2"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Kantonsgericht 1. Abteilung 29.10.2019 1F 19 2"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Kantonsgericht 1. Abteilung 29.10.2019 1F 19 2"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht 1. Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Kantonsgericht 1. Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Kantonsgericht 1. Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Beim Abschluss von unbefristeten Service-Vertr\u00e4gen und dem Akzept der darin enthaltenen Gerichtsstandsklausel muss ein Garagist nach dem Vertrauensprinzip \u2013 unabh\u00e4ngig von der Frage, ob kartellrechtliche Streitigkeiten \u00fcberhaupt unter die Gerichtsstandsvereinbarung fallen \u2013 nicht davon ausgehen, dass die Klausel auch f\u00fcr den Fall gelten sollte, dass er nach erfolgter Vertragsk\u00fcndigung durch den Importeur auf Abschluss neuer Vertr\u00e4ge zu klagen haben w\u00fcrde (E. 5).\r\n\r\n2. Gem\u00e4ss vorl\u00e4ufiger Beurteilung nach Art. 261 ZPO sind im KFZ-Bereich die M\u00e4rkte f\u00fcr Autoverk\u00e4ufe (Sales) und diejenigen f\u00fcr Instandstellungs- und Wartungsdienstleistungen (After-Sales) voneinander abzugrenzen. In Bezug auf den After-Sales-Bereich ist auf die Verh\u00e4ltnisse auf dem Markt abzustellen, auf dem sich die Werkst\u00e4tten als Nachfrager und die Hersteller bzw. Importeure als Anbieter von Ressourcen f\u00fcr die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten gegen\u00fcberstehen. Der ein selektives Vertriebs- und Werkstattnetz betreibende Importeur ist hinsichtlich des Zugangs zu Instandstellungs- und Wartungsdienstleistungen f\u00fcr seine Marken dann marktbeherrschend im Sinne von Art. 4 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 KG und der Ressourcenmarkt ist dann markenspezifisch abzugrenzen, wenn freie Werkst\u00e4tten, die Arbeiten an Personenwagen dieser Marken durchf\u00fchren wollen, keine wirtschaftlich sinnvolle M\u00f6glichkeiten haben, diese T\u00e4tigkeit auch ohne den Status einer autorisierten Werkstatt auszu\u00fcben. Bei der Beurteilung des Einzelfalls sind Befindlichkeiten der Kunden, vorliegend der Eigent\u00fcmer von Personenwagen der hochpreisigen Marken \"X\" und \"Y\", mit zu ber\u00fccksichtigen (E. 7.1-7.9).\r\n\r\nDie Weigerung des Importeurs von Personenwagen der Marken \"X\" und \"Y\", mit einem Garagisten, welcher w\u00e4hrend Jahrzehnten den Status einer autorisierten Werkstatt f\u00fcr diese Marken innehatte und welcher die ihm auferlegten Service-Standards und After-Sales-Leistungsparameter stets erf\u00fcllte und in entsprechenden Rankings des Importeurs jeweils Spitzenpl\u00e4tze belegte, neue Service-Vertr\u00e4ge abzuschliessen, erscheint bei vorl\u00e4ufiger Beurteilung des Einzelfalls als nicht durch sog. legitimate business reasons gerechtfertigt und damit als missbr\u00e4uchlich im Sinne von Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a KG (E. 7.10).  \r\n\r\n3. Dem Antrag auf vorsorgliche Verpflichtung zum Abschluss neuer Service-Vertr\u00e4ge kann mangels Vereinbarkeit mit den Vorgaben von Art. 262 ZPO nicht entsprochen werden (E. 10.2). Die eventualiter anbegehrten vorsorglichen Massnahmen sind geeignet und erforderlich, um w\u00e4hrend der Dauer des Hauptverfahrens den bestehenden Zustand zu erhalten und um die drohenden Nachteile (Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung von Garantiearbeiten, Kundenverlust, Reputationsschaden etc.) zu verhindern. Gleiches gilt f\u00fcr das anbegehrte vorsorgliche Verbot, Kundendaten des Garagisten an Dritte weiterzuleiten (E. 10.3 f.). | Art. 4 Abs. 2 KG, Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a KG, Art. 12 Abs. 1 lit. a KG, Art. 13 lit. b KG; Art. 13 ZPO, Art. 261 f. ZPO | Kartellrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2423", "Zeit UTC": "21.03.2026 03:01:48", "Checksum": "8dfe296a16598377809c1e8b3daf1518"}