{"Signatur": "LU_KG_004", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2019-08-20", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_004_7H-18-103_2019-08-20.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10806", "Checksum": "b143907f224def93153cbcdab975fa3a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["7H 18 103"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht 4. Abteilung 20.08.2019 7H 18 103"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht 4. Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  4. Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  4. Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zu den Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung einer Sonderbewilligung zur Unterschreitung des Waldabstands: Eine Bewilligung zur Unter-schreitung des Kantonalen Waldabstands unter 15 m f\u00fcr Wohn- und Arbeitsr\u00e4ume sowie 10 m f\u00fcr \u00fcbrige Bauten und Anlagen kann von der zust\u00e4ndigen Kantonalen Dienststelle nur erteilt werden, wenn die f\u00fcr eine Rodung notwendigen Voraussetzungen sinngem\u00e4ss erf\u00fcllt sind (E. 4.5.3). Es m\u00fcssen somit wichtige Gr\u00fcnde f\u00fcr die Unterschreitung des Waldabstands sprechen, die das Interesse an der Einhaltung des Waldabstands \u00fcberwiegen, und auch die weiteren Voraussetzungen von Art. 5 Abs. 2 lit. a - c WaG m\u00fcssen erf\u00fcllt sein (E. 4.6.3). Insbesondere ist auch die Standortgebundenheit des Werks im Waldunterabstand zu pr\u00fcfen, was eine Standortevaluation voraussetzt. Allein das raumplanerische Interesse an einer baulichen Verdichtung gen\u00fcgt hierf\u00fcr nicht, denn eine solche hat grunds\u00e4tzlich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfolgen (E. 4.6.4 und 4.6.6). | Art. 5 und 17 WaG, \u00a7 136 PBG, \u00a7 14 KWaG. | Bau- und Planungsrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2423", "Zeit UTC": "21.03.2026 03:11:40", "Checksum": "a44a06431b50aaf076d4485739687d6c"}