{"Signatur": "LU_KG_004", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2026-01-15", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_004_7H-24-4-7H-24-6_2026-01-15.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=11109", "Checksum": "f1a69c70100ca9c451f21eb190c1a218"}, "Scrapedate": "2026-06-04", "Scrapetime": "03:09:00", "Num": ["7H 24 4/7H 24 6", "2026 IV Nr. 3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht 4. Abteilung 15.01.2026 7H 24 4/7H 24 6 (2026 IV Nr. 3)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht 4. Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  4. Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  4. Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Der in \u00a7 224 Abs. 2 PBG verwendete Begriff \u201efertiggestellt\u201c bezeichnet den Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung. Nicht erforderlich ist die Rechtskraft der Baubewilligung oder die tats\u00e4chliche Vollendung des Bauwerks. Wurde die Baubewilligung gest\u00fctzt auf einen zum Zeitpunkt der \u00f6ffentlichen Auflage der Zonenpl\u00e4ne und Bau- und Zonenreglemente gem\u00e4ss \u00a7 224 Abs. 1 PBG nicht oder nur teilweise realisierten Sondernutzungsplan vor Ende 2023 erteilt, kann das Vorhaben ungeachtet der \u00f6ffentlichen Auflage oder des Inkrafttretens der neuen Bau- und Zonenordnung nach bisherigem Recht fertiggestellt werden (E. 5).\r\n\r\nNach \u00a7 93 Abs. 1 und 6 StrG sind die erforderlichen Abstellfl\u00e4chen f\u00fcr Fahrzeuge grunds\u00e4tzlich auf dem Baugrundst\u00fcck zu erstellen. Sie d\u00fcrfen nur dann auf einem in angemessener Entfernung liegenden Grundst\u00fcck bereitgestellt werden, wenn die \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse eine Errichtung auf dem Baugrundst\u00fcck nicht zulassen oder die Kosten daf\u00fcr unzumutbar sind (E. 7.4). \r\n\r\nAuf eine \u00dcberdachung und ebenerdige Erstellung von Abstellfl\u00e4chen f\u00fcr Zweiradfahrzeuge kann gem\u00e4ss \u00a7 93 Abs. 3 StrG verzichtet werden, wenn die \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse es nicht zulassen oder die Kosten unzumutbar sind (E. 7.5). | \u00a7 224 Abs. 2 PBG; \u00a7 93 Abs. 1 StrG, \u00a7 93 Abs. 3 StrG, \u00a7 93 Abs. 6 StrG. | Bau- und Planungsrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2500", "Zeit UTC": "04.06.2026 03:09:00", "Checksum": "5fc29bd264aaa24fa32712395eca86ab"}