{"Signatur": "LU_KG_004", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-07-08", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_004_V-13-74_2013-07-08.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10142", "Checksum": "5305af2db85e3048bec3a65be52a17c3"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 13 74"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht 4. Abteilung 08.07.2013 V 13 74"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht 4. Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  4. Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  4. Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00a7\u00a7 3 Abs. 1, 16 und 26 Abs. 3 \u00f6BG; \u00a7\u00a7 8 und 11 Abs. 1 \u00f6BV. Die ausgeschlossene Anbieterin hatte in einer Offerte ein eigenes Materialbewirtschaftungskonzept, das von den Ausschreibungsvorgaben abwich, und in einer weiteren Offerte ein Globalangebot (ohne Einrechnung von Regiearbeiten) eingereicht. Die Vergabeinstanz betrachtete diese beiden Angebote gest\u00fctzt auf die klaren Ausschreibungsunterlagen zu Recht als finanzielle Unternehmervarianten. Obwohl die Ausschreibungsunterlagen ausdr\u00fccklich vorgeschrieben haben, dass bei Einreichung von Unternehmervarianten in jedem Fall ein vollst\u00e4ndiges Grundangebot einzureichen sei, hat dies die ausgeschlossene Anbieterin unterlassen. Eine Vervollst\u00e4ndigung des Globalangebots durch die Vergabebeh\u00f6rde zu einem ausschreibungskonformen Grundangebot, indem die Regieans\u00e4tze aus der andern eingereichten Variante (eigenes Materialbewirtschaftungskonzept) ermittelt und aufgerechnet w\u00fcrden, w\u00fcrde den Rahmen einer Angebotsbereinigung sprengen. Die beiden Varianten sind somit nicht vergleichbar mit den eingereichten Grundangeboten der anderen Anbieterinnen. Der Ausschluss erfolgte zu Recht. | \u00d6ffentliches Beschaffungswesen"}], "ScrapyJob": "446973/63/2423", "Zeit UTC": "21.03.2026 03:02:52", "Checksum": "e5c2716816c8e1c7347dd101293c788c"}