{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2002-05-23", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_22-02-34_2002-05-23.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=1103", "Checksum": "c0f7754b082fb0371ce97f6c69d0df76"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["22 02 34", "2002 I Nr. 8"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 23.05.2002 22 02 34 (2002 I Nr. 8)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht II. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 133 Abs. 2, 137 Abs. 2, 273 und 274 Abs. 2 ZGB; Art. 12 UN-\u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechte des Kindes. Der vom Kind ge\u00e4usserte Wille auf Ablehnung des Besuchskontaktes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil ist kritisch zu hinterfragen. Eine g\u00e4nzliche Aufhebung des pers\u00f6nlichen Verkehrs ist nur in besonderen Ausnahmef\u00e4llen zu tolerieren. Wenn das Kind bloss die Sicht und Werturteile des Erwachsenen wiedergibt, rechtfertigt sich die Aussetzung des Besuchsrechts grunds\u00e4tzlich nicht. Hingegen kommt Schilderungen des Kindes aus seiner eigenen Erfahrungswelt, die ganz konkret mit ihm selber zu tun haben, ein gr\u00f6sseres Gewicht zu. Das heisst aber nicht, dass in diesem Fall von der Einr\u00e4umung eines Besuchsrechts Umgang genommen werden muss, da dies letztlich dem Kindeswohl zuwiderlaufen w\u00fcrde. | Familienrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:32:04", "Checksum": "5b3b37f7c4fb19311ce60d2ff77c1df9"}