{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2005-08-29", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_A-05-41-A-05-42-1_2005-08-29.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2498", "Checksum": "a9e7126bdac3ee936050cdb3c2a2e241"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 05 41 A 05 42_1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 29.08.2005 A 05 41 A 05 42_1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ob die Aufwendungen einer Kinderg\u00e4rtnerin f\u00fcr einen Weiterbildungskurs f\u00fcr den Unterricht in der ersten und zweiten Primarschule (Lehrerin KGU) als Weiterbildungskosten oder - vor dem Hintergrund des neuen Bildungskonzepts und der Einf\u00fchrung der Basisstufe - als Umschulungskosten abziehbar sind, kann offen gelassen werden, wenn die Steuerpflichtige seit mehr als 15 Jahren nicht mehr als Kinderg\u00e4rtnerin t\u00e4tig ist. Die besuchte Weiterbildung l\u00e4sst sich nicht als Weiterbildung oder Umschulung im Zusammenhang mit dem ausge\u00fcbten Beruf als Musiklehrerin qualifizieren. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:35:12", "Checksum": "77ed64730b1082cb457a59b6192d05ac"}