{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2011-10-20", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_A-10-130-A-10-131_2011-10-20.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=4907", "Checksum": "698b333ecf2a0ed32c3b9abb33eed957"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 10 130 A 10 131", "2011 II Nr. 21"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 20.10.2011 A 10 130 A 10 131 (2011 II Nr. 21)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 670 und 671b OR; Art. 62 Abs. 3 und Art. 67 Abs. 1 DBG; \u00a7 76 Abs. 3 und \u00a7 80 Abs. 1 StG. Ver\u00e4usserung eines gest\u00fctzt auf Art. 670 OR zur Beseitigung einer Unterbilanz zeitlich gestaffelt aufgewerteten und in sp\u00e4teren Jahren wieder abgeschriebenen Aktivums. Massgeblicher Gewinn- bzw. Einkommenssteuerwert. Nach Ablauf der ordentlichen Verlustverrechnungsfrist geltend gemachte R\u00fcckbuchungen auf dem aufgewerteten Aktivum gelten nach der gesetzlichen Zielsetzung von vornherein als steuerlich nicht erfolgt und fallen bei der Gewinn- und Kapitalermittlung integral ausser Betracht. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, den Gewinn- bzw. Einkommenssteuerwert des aufgewerteten Aktivums auch im Zeitpunkt der Ver\u00e4usserung losgel\u00f6st von solchen Vorg\u00e4ngen mit dem handelsrechtlichen Buchwert gleichzusetzen und lediglich darauf entfallende - gewinnsteuerlich oder einkommenssteuerlich bereits erfasste - Gewinne kapitalgewinnmindernd einzusetzen. | Direkte Bundessteuer"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:30:28", "Checksum": "ac9c2d1c4e02a488f79c46364909e35a"}