| Instanz: | Verwaltungsgericht |
|---|---|
| Abteilung: | Abgaberechtliche Abteilung |
| Rechtsgebiet: | Direkte Staats- und Gemeindesteuern |
| Entscheiddatum: | 20.02.1991 |
| Fallnummer: | A 90 87 |
| LGVE: | 1991 II Nr. 13 |
| Leitsatz: | § 19 Abs. 1 Ziff. 2, § 93 Abs. 2 StG, § 22 StV. Steuerbare Einkünfte; Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen. Ist bei der Ermittlung des betrieblichen Einkommens nach der Nettorohertragsmethode mit den angewandten Nettorohertragsansätzen der gesamte sachliche Aufwand prinzipiell als miterfasst zu betrachten, ist es gerechtfertigt, die Bewirtschaftungsbeiträge nach dem Bundesgesetz über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen vom 14. Dezember 1979 voll dem ermittelten Nettorohertrag zuzurechnen. |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Entscheid: |