Rechtsprechung Luzern


Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:Abgaberechtliche Abteilung
Rechtsgebiet:Verfahren
Entscheiddatum:27.08.1993
Fallnummer:A 93 96
LGVE:1993 II Nr. 44
Leitsatz:§ 7, §§ 33 ff. VRG. Das Verwaltungsrechtspflegegesetz sieht in seinem Geltungsbereich keine Gerichtsferien vor. Da es eine eigenständige und abschliessende Verfahrensordnung darstellt, können die in der Zivilprozessordnung stipulierten Gerichtsferien nicht subsidiär Anwendung finden.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid:Die gegen dieses Urteil beim Schweiz. Bundesgericht eingereichte staatsrechtliche Beschwerde ist zurückgezogen worden.



Siehe Nr. 17 Nr. 24