Rechtsprechung Luzern


Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:Abgaberechtliche Abteilung
Rechtsgebiet:Prämienverbilligung
Entscheiddatum:11.10.1995
Fallnummer:A 95 207
LGVE:1995 II Nr. 11
Leitsatz:§ 7 Abs. 2 und 4 PVG. Letzte rechtskräftige Steuerveranlagung; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid:Die Anspruchsberechtigung knüpft im Regelfall an die massgebenden Steuerwerte an. Daher besteht kein Raum für ein Abstellen auf den betreibungsrechtlichen oder prozessualen Notbedarf, vorbehältlich eines Anwendungsfalles im Sinne von § 7 Abs. 4 PVG.