{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2007-03-06", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_GSD-2007-15_2007-03-06.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=3436", "Checksum": "1cee79997cb58e4ac9a9b3597734e43f"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["GSD 2007 15", "2007 III Nr. 15"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 06.03.2007 GSD 2007 15 (2007 III Nr. 15)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "andere Verwaltungsbeh\u00f6rden Gesundheits- und Sozialdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wirtschaftliche Sozialhilfe. Tragweite des Subsidiarit\u00e4tsprinzips im Zusammenhang mit der ehelichen Unterst\u00fctzungspflicht und mit Wohneigentum im Ausland. \u00a7\u00a7 10, 28 Absatz 1 und 29 Abs\u00e4tze 3 und 4 SHG. Unterst\u00fctzte Personen, die auf eheliche Unterhaltsbeitr\u00e4ge verzichten, obwohl der Ehegatte offensichtlich solche leisten k\u00f6nnte, m\u00fcssen sich einen angemessenen Betrag anrechnen lassen. - Besitzt eine unterst\u00fctzte Person Wohneigentum im Ausland, kann die Sozialhilfebeh\u00f6rde von ihr nicht verlangen, dorthin zu ziehen. Ebenso wenig kann sie f\u00fcr die Zeit, w\u00e4hrend der ein Umzug m\u00f6glich w\u00e4re, nur Nothilfe gew\u00e4hren. Soweit zumutbar, ist die unterst\u00fctzte Person ausdr\u00fccklich zu verpflichten, das Wohneigentum innert einer angemessenen Zeit zu verkaufen. W\u00e4hrend dieser Frist ist wirtschaftliche Sozialhilfe in vollem Umfang zu leisten. | \u00a7 10 SHG, \u00a7 28 Abs. 1 SHG, \u00a7 29 Abs. 3 und 4 SHG | Sozialhilfe"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:31:11", "Checksum": "44b808fad0bbefd5e7b2ec9fcd7bba68"}