{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2003-01-27", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_JGKD-2003-11_2003-01-27.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2275", "Checksum": "9735c18f651ada2c4581d6ec24b0ab9b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["JGKD 2003 11", "2003 III Nr. 11"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 27.01.2003 JGKD 2003 11 (2003 III Nr. 11)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "andere Verwaltungsbeh\u00f6rden Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Anordnung einer Vormundschaft. Medizinische Begutachtung. Rechtliches Geh\u00f6r. Artikel 29 Absatz 2 BV; Artikel 374 Absatz 2 ZGB; \u00a7 45 EGZGB. Wird den Parteien zu Unrecht keine M\u00f6glichkeit gegeben, sich beim Sachverst\u00e4ndigengutachten zur Fragestellung zu \u00e4ussern oder vorg\u00e4ngig Einwendungen gegen die Person der oder des Sachverst\u00e4ndigen zu erheben, liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Geh\u00f6r vor. Die oder der Sachverst\u00e4ndige muss unabh\u00e4ngig, unparteilich und unbefangen sein. An die Unparteilichkeit der Gutachterin oder des Gutachters sind \u00e4hnlich hohe Anforderungen zu stellen wie an diejenige einer Richterin oder eines Richters. Ist die Sachverst\u00e4ndige \u00c4rztin, so l\u00e4sst der Umstand allein, dass der Explorand bei ihr in Behandlung steht, sie noch nicht als befangen erscheinen. Zweifel an der Unbefangenheit und Unvoreingenommenheit der Gutachterin oder des Gutachters k\u00f6nnen sich jedoch beispielsweise aufgrund einer besonders gearteten Arzt-Patienten-Beziehung ergeben. | Zivilrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:31:57", "Checksum": "28d222915a990070e5839cadc20b8607"}