{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2004-08-11", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_JSD-2004-21_2004-08-11.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2420", "Checksum": "e4f7b7ef2d89d7527772f5ce28562554"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["JSD 2004 21", "2004 III Nr. 21"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 11.08.2004 JSD 2004 21 (2004 III Nr. 21)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "andere Verwaltungsbeh\u00f6rden Justiz- und Sicherheitsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00a7\u00a7 17 und 129 VRG; \u00a7 13 GaG. Dritte, zu denen auch Konkurrenten von Gastgewerbebetrieben z\u00e4hlen, sind nur zur Beschwerde befugt, wenn sie in ihrer Rechtsstellung betroffen werden. Die Inhaberinnen und Inhaber eines Gastgewerbebetriebes werden durch die Erteilung einer Wirtschaftsbewilligung inklusive \u00c4nderung der Betriebsanschrift f\u00fcr einen Konkurrenzbetrieb nicht unmittelbar in ihrer Rechtsstellung betroffen. Sinn von \u00a7 13 Absatz 1 des Gastgewerbegesetzes ist es ausschliesslich, die Konsumentinnen und Konsumenten davor zu sch\u00fctzen, zwei Gastgewerbebetriebe wegen einer Namens\u00e4hnlichkeit zu verwechseln. Die Bestimmung gibt den Betreiberinnen und Betreibern von Gastgewerbebetrieben kein Recht auf die F\u00fchrung einer innerhalb der gleichen Ortschaft unverwechselbaren Betriebsanschrift. - Dass von einer Verwechslungsgefahr im Sinn von \u00a7 13 Absatz 1 des Gastgewerbegesetzes gesprochen werden kann, gen\u00fcgt nicht jede noch so geringe M\u00f6glichkeit, dass einzelne Konsumenten oder Konsumentinnen einen Betrieb mit einem andern verwechseln k\u00f6nnten, der einen mehr oder weniger \u00e4hnlichen Namen f\u00fchrt. Massgebend f\u00fcr die Anwendung dieser Bestimmung ist vielmehr, wie sich die fraglichen Betriebsbezeichnungen dem durchschnittlichen Konsumenten oder der durchschnittlichen Konsumentin pr\u00e4sentieren. | Wirtschaftswesen"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:35:03", "Checksum": "d2ba4abe841a9e9886edc696a1b954bd"}