Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:Kriminal- und Anklagekommission
Rechtsgebiet:Strafprozessrecht
Entscheiddatum:13.01.1999
Fallnummer:KA 98 121
LGVE:1999 I Nr. 57
Leitsatz:§ 278 Abs. 1 StPO; Art. 16 OHG. Das Opferhilfegesetz bietet keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Privatkläger als Opfer von den amtlichen Kosten des Untersuchungsverfahrens generell zu befreien wäre.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: