Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:I. Kammer
Rechtsgebiet:Zivilprozessrecht
Entscheiddatum:25.08.1993
Fallnummer:OG 1993 23
LGVE:1993 I Nr. 23
Leitsatz:§ 282 Abs. I lit. a ZPO. Anfechtung einer Beweisverfügung des Amtsgerichts. Beweisverfügungen des Amtsgerichts können, wenn sie - wie vorliegend - nicht rekurrabel sind, in der Regel nur mit dem gegen das Urteil zulässigen Rechtsmittel angefochten werden. Bestätigung der Rechtsprechung gemäss LGVE 1982 I Nr. 28, 1991 I Nr. 28. Expertenkosten gelten regelmässig nicht als quasi irreparabler Nachteil, ebensowenig eine allfällige Verlängerung des erstinstanzlichen Verfahrens.

Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: